Artikel 1. Organisation
Die Messe wird durch The Exhibition Company BV organisiert, im folgenden gekennzeichnet als ‘Organisator’.
Artikel 2. Teilnahme und Zahlung
2.1. Teilnahme an der Messe sind ausschließlich und werden unter keinen Umständen übertragen ohne die prior schriftliche Zustimmung des Organisators persönlich.
2.2. Der Bewerber soll nicht fähig auf dem Umstand gefallen, daß seine Registrierung (angenommen) ihm mündlich vom Organisator bewilligt, und keine sollen jede mögliche Korrespondenz betreffend ist solches a (angenommen) bewilligend sind zulässig als Beweis.
2.3. Bis die Organisation das passende Exemplar der Registrierung für diese Messe empfangen, durch den Bewerber unterzeichnet hat und in seinen Büros empfangen, hat der Bewerber kein verbrieftes Recht zum Ausstellungsplatz an dieser Messe.
2.4. Bei Empfang von dem Registrierungsformular und nachdem der Organisator auf dem beibelegten Sinn des Teilnehmers entschieden hat, dem Teilnehmer wird eine Rechnung geschickt. 50% mindestens des Rechnungsbetrags ist innerhalb 15 Tage des Rechnungsdatums zahlend. Der Rest wird mindestens 14 Tage vor der Öffnung der Messe gezahlt. Das heißt, kann der Teilnehmer zur Messe nur zugelassen werden, nachdem die passende Menge vollständig gezahlt worden ist. Im Falle der überfälligen Zahlung, hat der Organisator das Recht, den ausgewählten Platz einem anderen Teilnehmer, ohne diese gebende Ursache Entschädigung oder Ausgleich zu bewilligen.
2.5. Der Bewerber erklärt die Abnahme aller Konsequenzen, resultierend aus dem Unterzeichnen des Registrierungformulars, auch, beim Unterzeichnen von einer nicht-autorisierten Person durchgeführt wurde.
2.6. Das Unterzeichnen des Registrierungformulars hält die Verpflichtung des Nehmens in Gebrauch des zugewiesenen Standplatzes, nicht mehr als 30 Minuten vor der Öffnung und/oder des Anfanges der Messe und diesen Standplatz in einem korrekten Zustand bis das Ende der Messe zu halten an. Wenn am zugewiesenen Standplatz, der Tag vor der Öffnung und/oder Anfang der Messe bei 12.00, ist kein Anfang auf den Standplatz aufstellen, der Organisator vorbehält das Recht, diesen Standplatz jemand anderes zuweisen gebildet worden, ohne dem ursprünglichen Bewerber irgendein Formular des Ausgleiches zu zahlen, es sei denn etwas anderes vereinbart beim Schreiben mit der Organisation.
Artikel 3. Das Recht vorbehalten, angemessene Teilnehmer
3.1. Zurückzuweisen, hat der Organisator das Recht, eine Anwendung von einem angemessenen Teilnehmer zurückzuweisen wegen der über-Subskription oder sogar ohne irgendeinen Grund anzugeben. Kann das Einwilligen nicht mit den angemessenen Regelungen ein Grund sein, damit der Organisator die angemessenen Teilnehmer hat, die ohne Zurückerstattung der Miete des Standplatzes gelöscht werden.
3.2. Rückweisung einer Registrierung erstellt nie jedes verbriefte Recht zu irgendeinem Formular des Ausgleiches, vom Organisator resultierend aus den besagten Rückweisungen gezahlt zu werden, welche angenommen die Verluste verursachen, die vom Bewerber erlitten werden.
Artikel 4. Ausschließliche Produkte
4.1. Im Komplex, in dem die Messe angehalten werden soll, die folgenden Produkte werden nicht die Erlaubnis gehabt: brennbar und, im allgemeinen, alle Waren betrachtet durch die Feuerwehr, der Vermieter der Hallen oder der Organisator, gefährlich oder störend für Teilnehmer oder Besucher zu sein. In hohem Grade brennbare Materialien können möglicherweise nicht für Aufbau oder Dekoration des Standplatzbereiches benutzt werden. Wenn man brennbare Materialien für die Polsterung des Standplatzes verwendet, sollten diese mit feuerfesten Substanzen genug imprägniert werden. Teilnehmer sollen sicherstellen, daß das Verpacken ihrer Waren nicht brennbar gebildet ist und daß es in einem geschlossenen-weg Kapitel des Standplatzes gespeichert wird. Der Strumpf und der Gebrauch der Flaschen, die flüssiges Gas innerhalb der Gebäude enthalten, wird nicht die Erlaubnis gehabt. Der Organisator und die Feuerwehr können Zuteilung von dieser Injunktion zu den Demonstration Zwecken, auf eine Anfrage diesem Effekt bewilligen.
4.2. Es ist auch verboten, um Fotographien oder Drucksache einer politischen Natur anzuzeigen oder zu verteilen, oder alle mögliche anderen Dokumente, die der Organisator betrachtet, konnten den guten Namen und den Erfolg der Äusserung schädigen.
Artikel 5. Feuerwehr- und Sicherheitsregelungen
5.1. Alle Ausgänge, Durchgänge, Gänge, Treppenhäuser, etc. können möglicherweise nicht in jeder Hinsicht überhaupt geblockt werden, vollständig oder teilweise.
5.2. Alle Feuerlöscher und Feuerhahnen müssen sichtbar immer sein und direkt zugänglich.
5.3. Der Teilnehmer wird verbunden, alle Anweisungen vom Organisator, vom Vermieter der Hallen und/oder von der Feuerwehr sofort zu befolgen.
Artikel 6. Miete von Standplatz und von Standplatzplatz
6.1., bevor der Standplatz in Gebrauch genommen wird, der Teilnehmer oder der Repräsentant stellen Beweis der vollen Zahlung der angemessenen Kosten dar.
6.2. Teilnehmer sollten mit Gesetzgebung, Regelungen, Steuer, copyright, Erlaubnis, Versicherung, usw. persönlich sich mitteilen.
6.3. Wenn sie das Registrierungformular unterzeichnen, bestätigen Teilnehmer die Tatsache, daß sie völlig auf allem Pro und Cons betreffend sind den Bereich oder den Standplatz informiert worden sind, die sie angenommen haben. Angesichts der Tatsache, daß die Ausstellung in vorhandenen Gebäuden stattfindet, sollten die zugewiesenen Bereiche in ihrem aktuellen Stand angenommen werden.
6.4.Die Teilnehmer werden einen Bereich vom Organisator zugewiesen, der in Uebereinstimmung mit der Natur der vereinbarten Firma- und Fläche ist. Der Organisator versucht einwilligen soviel wie möglich mit den einzelnen Wünschen der Teilnehmer.
6.5. Der Preis pro Quadratmeter schließt allgemeine Halle Beleuchtung und Heizung und Gebrauch und Wartung von den Toiletten ein.
6.6. Wenn privater Standplatzaufbau benutzt wird, wird dieser Aufbau innerhalb der Masse der Standardstandplätze gehalten, 2.5 Meter hoch und ein professionelles Zeichen hat. Falls die Höhe Ihres Standplatzes nicht der Standardhöhe ähnlich ist, müssen Sie mach's gut sich für die rechte Vollendennote. Sie stellen Ihren Gebäudeplänen dem Organisator der Messe für Kontrolle nicht mehr als vier Wochen vor dem Anfang der Messe dar. Alle Designs müssen durch die Organisation genehmigt werden. Die Organisation behält das Recht vor, nicht fachmännische Standplätze am Tag des Aufbaus zurückzuweisen.
6.7. Es ist verboten, um jedes mögliches Material in Wände, in Fußböden und in Dachsparren des Gebäudes anzuwenden. Nichts kann oder an in den Wänden der Mietstandplätze befestigt werden. Im Falle der Beschädigung, die verursacht wird, wird die Menge in der Beratung mit dem Vermieter der Halle festgestellt und aufgeladen zum Teilnehmer.
6.8. Floorcovering und ein Elektrizität Anschluß im Standplatz werden verbunden. Elektrischer Anschluß und die Leistungsaufnahme des Standplatzes werden pro die Wandeinfaßung errechnet, die für 3 Kilowatt verwendbar ist, 16 gesicherte Amp..
6.9. Das Vermieten der Standplätze wird nicht die Erlaubnis gehabt. Wenn dieses auftritt, kann der Organisator den Standplatz, ohne den Teilnehmer sofort schließen, der irgendwie nach rechts zum Ausgleich oder zur Vergütung des Standplatzgeldes hat.
Artikel 7. Plan der Standplätze und der Verkäufe
Der Organisator hat das Recht, den Standplatz ohne vorherigen Begriff zu schließen, wenn es gefunden wird, daß der Teilnehmer nicht gemäß den Bedingungen unten ist:
7.1. Die Standplätze und die ausgestellten Produkte werden, so daß sie keineswegs ein Hindernis zu den Standplätzen schließen-durch entstellen oder bilden, oder Besuchern aufgebaut und dargestellt.
7.2. Die Organisation behält das Recht vor, Standplatzmessen zu ändern oder anzupassen oder Bereiche zu stehen, wenn sie dieses notwendig findet.
7.3. Sie wird, um das Bekanntmachen zu verteilen verboten oder andere Werbekampagnen während der Messe ohne die prior schriftliche Zustimmung des Organisators zu organisieren. Proben oder Drucksache können möglicherweise nicht verteilte Außenseite sein der zugewiesene Standplatzbereich. Das Anwenden des belichteten Bekanntmachens außerhalb der Fläche des Standplatzes wird ausschließlich verboten.
7.4. Irgendeine Demonstration in, was Form oder Formular oder jede mögliche Werbung, zum der Besucher zu einem Standplatz anzuziehen, der andere Standplätze oder Besucher versperren könnte, verboten ist. Wenn Schallpegel während der Demonstrationen über DB 60 steigen, wird man verbunden, um diese Demonstration in einem unterschiedlichen Platz anzuhalten, es sei denn es im Interesse aller Teilnehmer ist. Allgemeine Darstellungen durch die Organisation werden befreit.
Artikel 8. Beibehaltene Ordnung
8.1. der Vermieter der Halle stellt sicher, daß Ordnung innerhalb seiner Gebäude und Sites beibehalten ist. Zu diesem Zweck stellt er Regelungen und Anweisungen zur Verfügung, während er notwendig meint, um Ordnung und Sicherheit sicherzustellen, und er regelt und Begrenzung, in der Beratung mit dem Organisator und erschließt seine Gebäude und Sites zu den Teilnehmern und zu den Besuchern. Personal oder autorisierte Repräsentanten des Vermieters der Halle, vorausgesetzt sie richtig sich kennzeichnen können, haben immer Zugriff zu den Hallen, einschließlich Standplatzbereiche.
8.2. Der Teilnehmer wird verbunden, mit Regelungen und Anweisungen ausschließlich einzuwilligen, wie im vorhergehenden Artikel, sowie andere (Regierung) Regelungen im Interesse der Ordnung und der Sicherheit angesprochen. In der konzertierten Aktion behalten der Vermieter der Hallen und der Organisator das Recht vor, solche Maßnahmen zu ergreifen, denen sie Sitz oder notwendig gegen jeden möglichen Teilnehmer meinen, der, wie im vorhergehenden Programmsatz beschrieben, völlig nicht mit der Verpflichtung einwilligt. Diese Bestimmungen können komplette oder teilweise Reinigung des Standplatzes oder das Schließen des Standplatzes bedeuten. Schließlich betreffend besagten Teilnehmer, behalten sie das0 verbriefte Recht vor, Teilnahme für sofort abgebrochen zu halten. Dieses, ohne den Teilnehmer von der Zahlung aller Kosten zu befreien genommen von ihm, einschließlich die Kosten betreffend sind Endpunkt oder die Maßnahmen ergriffen und ohne den Teilnehmer, der irgendeinen Anspruch an Ausgleich für Verluste in irgendeiner Form oder in Form hat.
Artikel 9. Zubehör und Anlieferung der Produkte
Der Organisator können nicht verantwortlich angehalten werden für das Empfangen des Versandes noch für das Material und/oder den Aufbau der Standplätze noch für die ausgestellten Produkte oder die Waren. Die Teilnehmer sind für das Kümmern von von um dem Zubehör, das Entpacken, das Ausstellen, das Packen und Transport aller ihrer eigenen Produkte verantwortlich. Dieses wird durch selbst oder durch ihre Repräsentanten getan. Während der Dauer der Messe, werden keine Waren ohne die prior schriftliche Zustimmung des Organisators transportiert. Nachdem man den Standplatz abgebaut hat, wird alles richtig aufgeräumt und überreicht zum Organisator in der guten Ordnung. Die abschließende Zeit, zu der dieses getan werden kann, ist zur Verfügung gestellt worden.
Artikel 10. Darstellung
10.1. Teilnehmer stellen sicher, daß es mindestens einen Repräsentanten mit der Vollmacht gibt, die während des Aufbaus, normale Öffnung Stunden der Messe und während des Abbauens vorhanden ist. Dieser Repräsentant muß dem permanenten Personal des Teilnehmers gehören.
10.2. Teilnehmer haben nur Zugriff zur Messe von einer Stunde vorher bis 30 Minuten nach normalen Öffnung Stunden.
Artikel 11. Abzeichen freier Zugriff des Teilnehmerabzeichens wird für jede 5 sq.m zur Verfügung gestellt. von Mietstandplatzbereich zu einer Höchstzahl von 15. Wenn mehr Standplatzmanagerabzeichen erforderlich sind, können diese von der Organisation der Messe gegen eine Barzahlung bestellt werden. Diese Abzeichen sind ausschließlich für Gebrauch durch Standplatzmanager und/oder ihren Personal und werden nicht den dritten Parteien an überschritten werden. Die Abzeichen müssen offenbar angezeigt werden.
Artikel 12. Seminare ist es verboten, damit Teilnehmer ein Seminar, einen Kurs oder ein Training auf dem Standplatz organisieren; es sei denn es im Interesse aller Teilnehmer und mit dem prior geschriebenen concent des Organisators ist. Der Organisator muß mit dem Inhalt vertraut in diesem Fall sein. Keine Zahlung kann nach Zugriff verlangt werden.
Artikel 13. Das Halten der Standplätze sauberen Teilnehmer stellt sicher, daß ihre Standplätze jeden Tag gesäubert sind und daß sie in einem korrekten Zustand sind. Dieses wird innerhalb 1 Stunde vor normalen Öffnung Stunden oder innerhalb 30 Minuten nach Schliessen getan. Nicht mehrfachverwendbare verpackenund andere ganze Vergeudung wird von selbst gelöscht oder gelöscht gegen Zahlung vom Vermieter der Halle.
Artikel 14. Water/Telefon
Anschlüsse für Wasser und Telefon können möglicherweise nicht möglich immer sein. Wenn ein Wasseranschluß möglich ist, treffen die folgenden Regelungen zu: der Aussteller muß die Anweisungen und die Regelungen befolgen, die durch die Organisation betreffend ist den Gebrauch von Wasseranschlüssen festgestellt werden. Es gibt strenge Regelungen besonders bezugnehmend auf die Verhinderung des Legionella Bakteriums. Die Organisation hebt das Recht zu Thema beabsichtigter Arbeit zu seiner Zustimmung auf. Die Organisation kann Vertrag zu einem anerkannten Installateur heraus durchgeführt zu werden Arbeit abschließen.
Artikel 15. Versicherung und Verbindlichkeit
Der Organisator werden verantwortlich für die Beschädigung oder Verluste angehalten, die in keiner Form oder Formular erlitten werden, durch den Teilnehmer, sein Personal oder Besucher - funktionierende Beschädigung und Beschädigung oder Verlust resultierend aus Diebstahl, Zerstörung oder irgendeiner anderer die Ursache eingeschlossen, direkt oder indirekt – wenn besagte Beschädigung oder Verlust von den dritten Parteien verursacht wird. Der Teilnehmer entschädigt den Organisator gegen Verbindlichkeit von den dritten Parteien, resultierend aus Beschädigung oder Verlust in jeder möglicher Form oder Formular, verursacht vom Teilnehmer selbst, sein Personal oder seine Besucher.
Artikel 16. Annullierung registrierte Teilnehmer, die Teilnahme an der Messe innerhalb zwei Monate vor der Öffnung der Messe und innerhalb vierzehn Tage des Unterzeichnens des Registrierungformulars beenden, kann Erfüllung von allen Zahlungen behaupten, die fällig sind, abzüglich 10% für die genommenen Kosten. Teilnehmer, die nachdem dieses Datum beenden Sie für, was Grund keinen Anspruch an Erfüllung der fälligen Zahlungen hat.
Artikel 17. Unvorhergesehene Umstände in allen Fällen, die nicht für von diese Regelungen, der Organisator bereitgestellt werden, entscheiden. Der Organisator hat auch das Recht zu ändern, oder diesen Regelungen hinzufügen, jederzeit, das er gepaßt sieht.
Artikel 18. Debatten
18.1. Alle Debatten, die zwischen Exhibition Company BV und ein Teilnehmer resultierend aus Teilnahme oder diesen Regelungen entstehen können, werden entsprechend holländischem Gesetz und vom autorisierten Richter in Utrecht vereinbart.
18.2. Der ursprüngliche holländische Text der participantâs schließen Vertrag ab, oder jede weitere Vereinbarung, die zwischen den Parteien, entstehend aus ihr erreicht wird, ist endgültig.